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ZWANGSPROSTITUTION

Aktualisiert: 30. März 2023

Definition: Menschenhandel bezeichnet die Anwerbung, Beförderung, Beherbergung oder den Empfang von Personen: durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung.


Die Zwangsprostitution ist eine von vielen Form die den Menschenhandel annimmt. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Der Zwang kann durch physisch und psychische Gewalt, Täuschung, Erpressung, Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit des Opfers ausgeübt werden.


Mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:

a. eine minderjährige Person der Prostitution zuführt oder in der Absicht, daraus Vermöglensvorteils zu erlangen, ihre Prostitution fördert;

b. eine Person unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit oder wegen eines Vermögensvorteils der Prositution zuführt; c. die Handlungsfreiheit einer Person, die Prostitution betreibt, dadurch beeintröchtigt, dass er sie bei dieser Tätigkeit überwacht oder Ort, Zeit, Ausmass oder andere Umstände der Prostitution bestimmt;

d. eine Person in der Prostitution festhält.




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